- Als Verdünnung von Kontaktklebstoffen einsetzbar (z.B. Jowat® 445.00 und 445.20)
- Auch als Reiniger von Schmelzklebstoffrückständen geeignet
Menge | Preis pro Stück |
---|---|
1-5 | 11,35 € |
6+ | 10,23 € |
Jowat® 401.10 Klebstoff-Entferner
Anwendungsbeispiele
Als Verdünnung für brennbare Polychloropren-Klebstoffe sowie als Spezialreinigungsmittel für Schmelzklebstoffe und andere Verschmutzungen einsetzbar.
Eigenschaften und Verarbeitungshinweise
Keinesfalls dürfen heiße Gegenstände oder Elektroanschlüsse mit dem Reinigungsmittel in Berührung gebracht werden.
Schmelzklebstoff zunächst durch Aufheizen und Abkratzen mit einem Spachtel entfernen. Nach Auskühlen die Werkzeuge/Geräte 10 – 12 Stunden im Jowat® 401.10 Klebstoff-Entferner einweichen und anschließend reinigen.
Der Klebstoff-Entferner ist transparent.
Lagerung
In gut verschlossenen Originalgebinden trocken und kühl (15 – 25 °C) lagern. Das Mindesthaltbarkeitsdatum findest du auf dem Gebindeetikett.
Vor Feuchtigkeit schützen.
Beratung
Unsere Anwendungsberater in der anwendungstechnischen Abteilung beantworten gern deine Fragen zu diesem Produkt. Sie bieten dir zudem technische Unterstützung bei der Auswahl anderer Produkte für deine Anforderungen. Die Abteilung ist werktags von 9:00 – 16:00 Uhr telefonisch erreichbar unter +49 (0) 5231 749-5858.
Weitere Informationen
Für das komplette Technische Datenblatt klicke bitte hier.
Das Sicherheitsdatenblatt findest du hier oder unter dem Reiter Downloads.
Basis | Organisches Lösemittel |
Viskosität | dünnflüssig |
Dichte | ca. 0,755 ± 0,015 g/cm³ (Aräometer) |
VOC-Gehalt (Schweiz) | 100,00% |
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.. Das Produkt enthält: Meldepflichtige Ausgangsstoffe für Explosivstoffe. Bereitstellung, Verbringung, Besitz und Verwendung gemäß Verordnung (EU) 2019/1148, Artikel 9.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Inhalt / Behälter einer anerkannten Abfallbeseitigung / Verwertung in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften zuführen.