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Jowat® 403.40 Klebstoff-Entferner transparentID40340
Lösemittelbasierte Verdünnung von Jowat® für Schaumpolsterklebstoffe und vielseitig einsetzbar zur Entferung von Klebstoffen und diversen Verschmutzungen.
  • Als Verdünnung von Schaumpolsterklebstoffen einsetzbar (z.B. für Jowatac® 456.24 oder 471.54)
Menge Preis pro Stück
1-5 77,12 €
6+ 67,06 €
exkl. MwSt. zzgl. Versand
Verfügbar

Jowat® 403.40 Klebstoff-Entferner transparent

Anwendungsbeispiele

Als Verdünnung für Styrol-Copolymer-Klebstoffe und zur Entfernung von Klebstoffen und hartnäckigen Verschmutzungen.
 

Eigenschaften und Verarbeitungshinweise

Keinesfalls dürfen heiße Gegenstände oder Elektroanschlüsse mit dem Reinigungsmittel in Berührung gebracht werden.

Der Klebstoff-Entferner ist transparent.
 

Lagerung

In gut verschlossenen Originalgebinden trocken und kühl (15 – 25 °C) lagern. Das Mindesthaltbarkeitsdatum findest du auf dem Gebindeetikett.

Vor Feuchtigkeit schützen.
 

Beratung

Unsere Anwendungsberater in der anwendungstechnischen Abteilung beantworten gern deine Fragen zu diesem Produkt. Sie bieten dir zudem technische Unterstützung bei der Auswahl anderer Produkte für deine Anforderungen. Die Abteilung ist werktags von 9:00 – 16:00 Uhr telefonisch erreichbar unter +49 (0) 5231 749-5858.
 

Weitere Informationen

Für das komplette Technische Datenblatt klicke bitte hier.

Das Sicherheitsdatenblatt findest du hier oder unter dem Reiter Downloads.

Basis Organisches Lösemittel
Viskosität dünnflüssig
Dichte ca. 0,705 ± 0,015 g/cm³ (Aräometer)
VOC-Gehalt (Schweiz) 100,00%
Gefahr









Enthält: Kohlenwasserstoffe, C6-C7, Isoalkane, cyclisch, < 5 % n-Hexan, n-Hexan.

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.. Das Produkt enthält: Meldepflichtige Ausgangsstoffe für Explosivstoffe. Bereitstellung, Verbringung, Besitz und Verwendung gemäß Verordnung (EU) 2019/1148, Artikel 9.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Inhalt / Behälter einer anerkannten Abfallbeseitigung / Verwertung in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften zuführen.